ARBEITSZEITERFASSUNG & RECHT

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – was Arbeitgeber wissen müssen

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden. Mit einer digitalen Zeiterfassung lässt sich diese Aufgabe einfach und zentral organisieren.

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Arbeitszeiterfassung auf einen Blick

Pflicht besteht bereits

Die grundsätzliche Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit gilt bereits heute.

Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass Arbeitgeber nicht auf eine künftige Anpassung des Arbeitszeitgesetzes warten können.

Was muss erfasst werden?

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.

Diese Angaben nennt das BMAS als erforderlich, um Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten kontrollieren zu können.

Muss es elektronisch sein?

Derzeit besteht noch keine allgemeine Formvorschrift.

Nach aktuellem BMAS-Stand kann die Erfassung grundsätzlich auch handschriftlich erfolgen; eine elektronische Lösung ist also nicht pauschal für jeden Arbeitgeber bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich

Flexible Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung schließen sich nicht aus.

Das BMAS stellt ausdrücklich klar, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich ist; die Dokumentation der Arbeitszeit steht ihr nicht entgegen.

Ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht?

Kurz gesagt

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits. Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit so erfassen, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachvollziehbar ist. Die Pflicht beschränkt sich nicht nur auf Überstunden.

Was hat der EuGH zur Arbeitszeiterfassung entschieden?

Objektiv

Die Arbeitszeiterfassung soll die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachvollziehbar abbilden.

Verlässlich

Die erfassten Arbeitszeitdaten müssen eine zuverlässige Grundlage für die Kontrolle der Arbeitszeit bilden.

Zugänglich

Die Arbeitszeitdaten müssen so erfasst werden, dass die notwendigen Informationen zugänglich und überprüfbar sind.

Bedeutung der Entscheidung

Der EuGH schuf damit die europarechtliche Grundlage für eine systematische Arbeitszeiterfassung. Wie diese Vorgaben in Deutschland bereits auf Grundlage des bestehenden Rechts umzusetzen sind, konkretisierte später das Bundesarbeitsgericht mit seinem Beschluss vom 13. September 2022.

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